You may decide to create a PDF with a picture of your family and attach it to your email. I decided to tailor it to the particular Kita and paste the letter directly into the body of the email (or online form) to avoid the extra step of Kitas having to open an attachment or the email landing in spam because of it. Damit ist die Sache im Grundsatz klar – im konkreten Fall verwies der BGH die Angelegenheit jedoch zurück an das Berufungsgericht. Denn in Einzelfällen kann es sein, dass die Kommune keine Schuld trifft. Denkbar wäre das zum Beispiel in Fällen, in denen eine geplante neue Kita nicht rechtzeitig fertig wird, weil der Bauträger pleite ist. Das Gericht wies aber ausdrücklich darauf hin, dass in Fällen, in denen Eltern keinen Kitaplatz für ihr Kind bekommen, grundsätzlich von der Verantwortlichkeit der Kommune auszugehen sei. Sie hat den so genannten Beweis des ersten Anscheins gegen sich und muss daher aktiv nachweisen, dass sie keine Schuld trifft. Voraussetzung dafür ist, dass Eltern ihren Bedarf rechtzeitig anmelden. Ähnlich haben auch andere Gerichte entschieden. So musste die Stadt Mainz Eltern entschädigen, die keinen Kitaplatz bekamen und sich deshalb auf eigene Faust eine Tageseinrichtung für ihre Zwillinge suchten. Sie fanden einen Waldorfkindergarten, der eine Mitgliedsgebühr verlangte. Die Stadt muss den Eltern die Kosten erstatten (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.
7 A 10849/15.OVG). Der Bundesgerichtshof hat drei Müttern Recht gegeben, die nach Ablauf der einjährigen Elternzeit wegen fehlender Kitaplätze ihre Vollzeit-Berufstätigkeit nicht wieder aufnehmen konnten. Unter den Klägerinnen ist auch Claudia Menschel aus Leipzig. Über ihren Fall hatten wir im vergangenen Jahr in unserer Rubrik „Mutmacher“ ausführlich berichtet. Sie und ihr Mann Sven hatten ihren Sohn Tobias wenige Monate nach der Geburt für einen Kitaplatz angemeldet, aber keinen erhalten. Ob Eltern die Wahl haben zwischen Kitaplatz und Tagesmutter, regelt das Gesetz nicht eindeutig. Die Gerichte urteilen in dieser Frage unterschiedlich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof meint, dass das Jugendamt Eltern nicht auf eine Tagesmutter verweisen darf, wenn keine Plätze in einer Tageseinrichtung frei sind und umgekehrt (Az.
12 BV 15.719). Auch laut Verwaltungsgericht Köln haben die Eltern die Wahl zwischen Kita und Tagesmutter (Az. 19 L 877/13). Anders das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Ist lediglich ein Platz bei einer Tagesmutter frei und nicht in einer Kindertagesstätte, hat die Behörde ihre Pflicht zur Bereitstellung einer Betreuung erfüllt.