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Musterschreiben kündigung kita platz

You may decide to create a PDF with a picture of your family and attach it to your email. I decided to tailor it to the particular Kita and paste the letter directly into the body of the email (or online form) to avoid the extra step of Kitas having to open an attachment or the email landing in spam because of it. Damit ist die Sache im Grund­satz klar – im konkreten Fall verwies der BGH die Angelegenheit jedoch zurück an das Berufungs­gericht. Denn in Einzel­fällen kann es sein, dass die Kommune keine Schuld trifft. Denk­bar wäre das zum Beispiel in Fällen, in denen eine geplante neue Kita nicht recht­zeitig fertig wird, weil der Bauträger pleite ist. Das Gericht wies aber ausdrück­lich darauf hin, dass in Fällen, in denen Eltern keinen Kita­platz für ihr Kind bekommen, grund­sätzlich von der Verantwort­lich­keit der Kommune auszugehen sei. Sie hat den so genannten Beweis des ersten Anscheins gegen sich und muss daher aktiv nach­weisen, dass sie keine Schuld trifft. Voraus­setzung dafür ist, dass Eltern ihren Bedarf recht­zeitig anmelden. Ähnlich haben auch andere Gerichte entschieden. So musste die Stadt Mainz Eltern entschädigen, die keinen Kita­platz bekamen und sich deshalb auf eigene Faust eine Tages­einrichtung für ihre Zwillinge suchten. Sie fanden einen Waldorf­kinder­garten, der eine Mitglieds­gebühr verlangte. Die Stadt muss den Eltern die Kosten erstatten (Ober­verwaltungs­gericht Rhein­land-Pfalz, Az.

7 A 10849/15.OVG). Der Bundes­gerichts­hof hat drei Müttern Recht gegeben, die nach Ablauf der einjährigen Eltern­zeit wegen fehlender Kitaplätze ihre Voll­zeit-Berufs­tätig­keit nicht wieder aufnehmen konnten. Unter den Klägerinnen ist auch Claudia Menschel aus Leipzig. Über ihren Fall hatten wir im vergangenen Jahr in unserer Rubrik „Mutmacher“ ausführlich berichtet. Sie und ihr Mann Sven hatten ihren Sohn Tobias wenige Monate nach der Geburt für einen Kita­platz angemeldet, aber keinen erhalten. Ob Eltern die Wahl haben zwischen Kita­platz und Tages­mutter, regelt das Gesetz nicht eindeutig. Die Gerichte urteilen in dieser Frage unterschiedlich. Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof meint, dass das Jugend­amt Eltern nicht auf eine Tages­mutter verweisen darf, wenn keine Plätze in einer Tages­einrichtung frei sind und umge­kehrt (Az.

12 BV 15.719). Auch laut Verwaltungs­gericht Köln haben die Eltern die Wahl zwischen Kita und Tages­mutter (Az. 19 L 877/13). Anders das Ober­verwaltungs­gericht Nord­rhein-West­falen: Ist lediglich ein Platz bei einer Tages­mutter frei und nicht in einer Kinder­tages­stätte, hat die Behörde ihre Pflicht zur Bereit­stellung einer Betreuung erfüllt.